Verbandsorgane, Vorstand, Geschäftsführung

Verbandsorgane

Die Verbandsorgane bestehen aus:
– Generalversammlung
– Vorstand/Exekutive
– Revisionsstelle

Exekutive 

Der Vorstand bestimmt die Exekutive. Gesetzt sind:
– Präsident
– Geschäftsführer
 

Vorstand

Der Vorstand besteht aus neun Mitgliedern und dem Geschäftsführer. Mindestens zwei davon stammen aus der Romandie oder dem Tessin.

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